1. Der Fall

 

Im August 2012 hat die Zeitschrift ST.GEORG (größte Zeitschrift für Pferde- und Reitsport in Deutschland) über einen Unfall berichtet, der sich 6 Jahre zuvor - am 18.08.2006 - im Bereich der hessischen Gemeinde Freigericht (Main-Kinzig-Kreis) ereignet hatte, als ein Autofahrer eine Gruppe von 9 Reitern "übersah" und die Mitverfasserin dieser Webseite (vgl. Impressum) mit ihrem Pferd umgefahren, in die Windschutzscheibe des Fahrzeugs und dann auf die Fahrbahn geschleudert und dabei sehr schwer verletzt wurde.

Dieser recht anschauliche Artikel ist zusammen mit einem ergänzenden Leserbrief von uns (September-Heft 2012, ST.GEORG) nachstehend abgebildet.

 

St.GEORG

St.GEORG Heft August 2012, Seite 20

ST.GEORG

ST.GEORG Heft September 2012, Seite 8

 

Die in dem ST.GEORG-Artikel benannten Urteile des LG Hanau und des OLG Frankfurt haben inzwischen auch Eingang in die reiterliche Literatur gefunden: So nimmt z.B. die Vereinigung der Freizeitreiter und - Fahrer in Deutschland (VFD) in einer Unterrichtsbroschüre (siehe:            http://vfd-hoheheide.de/onewebmedia/Dokumente/Reiten_im_Strassenverkehr.pdf  ) unter der Überschrift "Schwer nachvollziehbares Urteil zum Thema Reiten im Verkehr" kritisch zu diesen Urteilen Stellung. 

 

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Hintergrund und Ausgangspunkt unseres Berichts ist die dubiose Aufnahme dieses Unfalls durch 2 Beamte der Polizeistation Gelnhausen (aufnehmender Beamter: PK Berthold Weinel; Beamter zugegen: POK Fieres):

 

  • Bei dieser Unfallaufnahme wurde keiner der 8 Zeugen (nicht einmal die nach § 27 StVO verantwortliche Führerin der Gruppe!) zum Unfallhergang befragt bzw. wurden Aussagen ignoriert.
  • Der federführend agierende Beamte (POK Berthold Weinel) unterließ trotz offensichtlicher Ausfallerscheinungen (der Autofahrer war ausgestiegen und hielt sich lallend und seine zersplitterte Windschutzscheibe betrachtend an seinem Auto fest, als die ersten Reiter zu Hilfe eilten) jegliche Untersuchung zur Fahrtüchtigkeit des Autofahrers. Er lehnte die im Namen des Unfallopfers geäußerte Bitte ab, den (dem Umfeld der lokalen Feuerwehr angehörigen) Autofahrer nach seiner Bereitschaft zur Teilnahme an einem Atemalkoholtest zu fragen.
  • Der Zustand des Unfallfahrzeugs wurde nicht dokumentiert. Das Fahrzeug stand dann ca. 2 Wochen als Paket verschnürt - siehe Logo-Bild - vor dem Wohnhaus des Fahrers. In der Polizeiakte tauchte dann allerdings ein Bild des Unfallfahrzeugs auf, das von der Polizei Gelnhausen am 22.09.2006 - also 5 Wochen nach dem Unfall - vor dem Haus des Fahres aufgenommen wurde, als das Fahrzeug bereits im wesentlichen repariert war (vgl. Unfallgutachten des Sachverständigen Mathias Fester auf Seite Justiz).
  • Der Beamte Weinel äußerte sich nach einem im Streifenwagen geführten 4-Augen-Gespräch mit dem  Autofahrer wie folgt (Zitat) zum Unfallhergang: "Wenn man seinen Gaul nicht unter Kontrolle hat, dann muss man eben absteigen, den Gaul bei den Zügeln nehmen und dann die Strasse überqueren".
  • Die Bremsspur wurde erst nach Aufforderung (durch den Verfasser dieses Berichts und einen weiteren Zeugen) von dem Beamten POK Fieres überschlägig mit einem Zollstock zu viereinhalb Meter vermessen; das Unfallfahrzeug war zu diesem Zeitpunkt bereits weggefahren.

 

In der polizeilichen Unfallanzeige (VU/0987155/2006 vom 21.09.2006) machte der Beamte Weinel falsche Angaben zum Unfallhergang, stellte den Unfall als unvermeidlich für den Autofahrer dar, benannte diesen als "Geschädigte Person" und beschuldigte das Unfallopfer als Unfallverursacher. Seine Weigerung, den Autofahrer nach dessen Bereitschaft für einen Atemalkoholtest zu fragen, erwähnte der Beamte Weinel nicht; stattdessen schrieb er : "Bei dem 01 (= Autofahrer) konnte kein Alkoholgeruch und keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden, deshalb wurde auf eine Blutentnahme verzichtet".

Als Länge der Bremsspur dokumentierte der Beamte Weinel nicht die gemessenen 4,5 m, sondern 8,4 m. Nach unserer Ansicht also eine Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB; vgl. auch BGHSt 3,84). (Anmerkung: Gegenüber der Staatsanwaltschaft Hanau behauptete der Beamte Weinel später, er selbst - also nicht sein Kollege Fieres - habe die Vermessung der Bremsspur vorgenommen (vgl. auch auf dieser Webseite unter Justiz)

 

Der Unfall wurde übrigens damals von der Polizeidienststelle Gelnhausen weder der Lokalpresse mitgeteilt noch an die zuständige Pressestelle des Polizeipräsidiums Südosthessen gemeldet.

 

Die Unfallzeugen wurden erst am 14.01.2009, also zweieinhalb Jahre nach dem Unfall, im Rahmen des erstinstanzlichen Zivilverfahrens vor dem LG Hanau zum Unfallhergang befragt; eine Zeugenbefragung zu den Ungereimtheiten der polizeilichen Unfallaufnahme und Unfalldokumentation fand niemals statt (siehe Seiten Polizei/Politik und Justiz).

 

Der Fall wurde zivilrechtlich mit Urteil des OLG Frankfurt vom 16.12.2011 abgeschlossen (siehe obiger Artikel im ST.GEORG sowie auf dieser Webseite unter Justiz).

 

 

2. Zweck des vorliegenden Berichts

 

               

Diese Internetseite hat nicht vorrangig zum Ziel, unseren Fall, von dem die Öffentlichkeit lange nicht erfahren hatte, einem breiteren Publikum als den ca. 300 000 Lesern des ST.GEORG bekannt zu machen und dabei eine zwielichtige Unfallaufnahme an den Pranger zu stellen.

 

Es geht uns vielmehr darum, an diesem Beispiel aufzuzeigen, was Grundsätze, Gesetze und Verordnungen unseres Rechtsstaat in Wirklichkeit wert sind und welche Situation sich hieraus für Unfallopfer ergibt, die zu allem Unglück auch noch Opfer einer unkorrekten polizeilichen Unfallaufnahme geworden sind.

 

Auf der Seite "Polizei/Politik"  wird gezeigt, dass ein Bürger, der leitende Behörden und verantwortliche Politiker auf Unkorrektheiten hinweist und Missstände kritisiert, mit geradezu kriminell anmutenden Reaktionen rechnen muss. Der Bericht dokumentiert, wie sich die Verhältnisse "Ganz oben" direkt auf den einzelnen Bürger auswirken können.

 

Auf der Seite "Justiz" wird gezeigt, wie unsere Justiz mit einem solchen Fall, der leider jeden Bürger jederzeit betreffen kann, umgeht und inwieweit sie dabei ihren hehren rechtsstaalichen Ansprüchen gerecht wird.

 

 

 

 

 

 

  

Wir haben diese Homepage (siehe nebenstehende E-Mail)den betroffenen Stellen der hessischen Justiz (LG Hanau, OLG Frankfurt und Hessisches Ministerium der Justiz) zur Kenntnis gegeben: Ergebnis: Keine Reaktion.

 Wir gehen deshalb davon aus, dass unsere Ausführungen von den Behörden als korrekt anerkannt werden. 

 

  

Wir haben weiterhin diverse Anläufe (eine Auswahl hierzu siehe Seite "Feedbacks" unterhalb Seite "Justiz" ) unternommen, den Fall und die daraus resultierende grundsätzliche Problematik öffentlich zur Diskussion zu stellen (z.B. Internetforen, Leserbriefe, Information von Politikern). Bei keinem dieser Anläufe sind wir mit unseren Schilderungen auf Widerspruch gestoßen. Viele Schreiben blieben allerdings unbeantwortet. In wenigen Fällen kamen -  sogar von prominenter Seite - Briefe des Bedauerns und der persönlichen Anteilnahme (u.a. von dem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier [Link zu pdf-Datei auf Seite "Polizei/Politik"] sowie von dem Bundestagsabgeordneten und damaligen CDU-Generalsekretär Peter Tauber[Schreiben siehe Seite "Feedbacks]). 

Wir haben jedoch  nicht einen einzigen Politiker gefunden, der sich in der Sache für zuständig erklärt oder der gar Defizite unseres Systems und entsprechenden Reformbedarf eingeräumt hätte.

 

 

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